Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen - AGB
1. Abschluss des Reisevertrags
a) Mit der Übermittlung des Buchungsformulars (Reiseanmeldung) bietet der Kunde LebensWert Thailand GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
b) Die Buchung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) und per Telefax erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt LebensWert Thailand GmbH den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von LebensWert Thailand GmbH hinausgehen oder im Widerspruch zum Reiseplan stehen.
Orts- und Hotelprospekte, die nicht von LebensWert Thailand GmbH herausgegeben werden, sind für LebensWert Thailand GmbH und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand des Reiseplanes oder zum Inhalt der Leistungspflicht von LebensWert Thailand GmbH gemacht wurden.
d) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
e) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch LebensWert Thailand GmbH zustande. Die Annahme bedarf der Textform (Brief, Telefax oder eMail). Nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
f) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der LebensWert Thailand GmbH vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist der LebensWert Thailand GmbH die Annahme erklärt.
2. Sonderbedingungen als Individualreiseanbieter
LebensWert Thailand GmbH bietet keine klassischen Pauschalreisen im Sinne von Standardprodukten an. Dennoch gilt LebensWert Thailand GmbH rechtlich als Pauschalreiseanbieter, da die maßgeschneiderten Angebote mehr als eine Reiseleistung umfassen und i.d.R. aus Flügen, Übernachtungen, Touren und Transfers bestehen. LebensWert Thailand ist dabei an die Zahlungs- und Stornierungsbedingungen der Partner vor Ort gebunden. Weiterhin bezahlt LebensWert Thailand GmbH im Unterschied zu anderen Reiseanbietern alle Leistungen vor Reisebeginn des Reisenden. Daraus leitet LebensWert Thailand GmbH Zahlungs- und Stornierungsbedingungen für den Reisenden ab, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen.
3. Zahlungsbedingungen
a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
b) LebensWert Thailand GmbH übergibt zusammen mit der Reisebestätigung und der Rechnung auch den Reisesicherungsschein. Mit Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 30% des Reisebetrages fällig. Der restliche Reisepreis wird 28 Tage vor Antritt der Reise fällig. Weitere Abweichungen können sich durch Zahlungsbedingungen unserer Vertragspartner vor Ort ergeben, die für uns bindend sind. Dies betrifft insbesondere Segeltouren und Schiffs-Charter.
b) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist LebensWert Thailand GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.
c) Bei der Buchung von Flügen tritt LebensWert Thailand GmbH nur als Vermittler auf. Der Beförderungsvertrag wird zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft direkt geschlossen. Für Flüge gelten daher die allg. Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften mit deren Storno- und Umbuchungsbedingungen, die abhängig vom gebuchten Tarif sind.
LebensWert Thailand bucht ausschließlich Flüge innerhalb Thailands. Der Betrag für den gebuchten Flug wird unmittelbar nach Festbuchung und daraufhin erfolgter Rechnungsstellung fällig.
4. Preiserhöhung
a) LebensWert Thailand GmbH bleibt es vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:
b) Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter
b1) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen,
b2) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
d) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für LebensWert Thailand GmbH verteuert hat.
e) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat LebensWert Thailand GmbH den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
f) Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn LebensWert Thailand GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von LebensWert Thailand GmbH über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der LebensWert Thailand GmbH.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert LebensWert Thailand GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann LebensWert Thailand GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
c) Tritt der Kunde vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, so kann die LebensWert Thailand GmbH an Stelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung wählen:
• bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %
• bis 21 Tage vor Reiseantritt 30 %
• ab 20 bis 14 Tage vor Reiseantritt 60%
• ab 13 bis 8 Tage vor Reiseantritt 70%
• ab 7 Tage vor Reiseantritt 95% des Reisepreises
d) Die Stornierungsgebühren für Flüge werden von den Fluggesellschaften vorgegeben. Ab Ausstellung des Flugtickets können die Storno- und Umbuchungsgebühren bis zu 100 Prozent des Flugpreises betragen. Darüber hinaus erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20,00 pro betroffener Fluggesellschaft.
e) Bei Sonderreisen und Segelreisen sowie bei spezifischen Gegebenheiten in einzelnen Reiseländern können abweichende Stornobedingungen gelten. So sind beispielsweise die Deposits für Übernachtungsangebote in Schottland nicht rückerstattungsfähig. Abweichende oder gesonderte Stornierungsbedingungen werden in den Reiseunterlagen konkretisiert.
f) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, LebensWert Thailand GmbH nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
g) LebensWert Thailand GmbH behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
h) Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise bis zu 30 Tage vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann die LebensWert Thailand GmbH ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
6. Umbuchungen
a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bis 30 Tage vor Reiseantritt dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann LebensWert Thailand GmbH die Mehrkosten in Rechnung stellen.
b) Umbuchungswünsche des Kunden, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5 ff. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
c) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die LebensWert Thailand GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der LebensWert Thailand GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7. Vertragliche Leistungen
a) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Angebot und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
b) Die in dem Angebot enthaltenen Angaben sind für die LebensWert Thailand GmbH bindend. Die LebensWert Thailand GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Angebotsangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
8. Leistungsänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von LebensWert Thailand GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
c) Die LebensWert Thailand GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen oder Abweichungen der Leistung unverzüglich nach Kenntnisnahme zu informieren.
d) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn LebensWert Thailand GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von LebensWert Thailand GmbH über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
a) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
b) Die LebensWert Thailand GmbH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
10. Rücktritt und Kündigung durch die LebensWert Thailand GmbH
Die LebensWert Thailand GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der LebensWert Thailand GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die LebensWert Thailand GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Reiseantritt
LebensWert Thailand GmbH kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z.B. Reiseausschreibung) die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von LebensWert Thailand bis spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.
11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
a) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die LebensWert Thailand GmbH als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die LebensWert Thailand GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
b) Weiterhin ist LebensWert Thailand GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
12. Haftung der LebensWert Thailand GmbH
a) Die LebensWert Thailand GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers
- die Richtigkeit der Beschreibung aller im Angebot angegebenen Reiseleistungen, sofern die LebensWert Thailand GmbH nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Angebotsangaben erklärt hat
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
b) Die LebensWert Thailand GmbH haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
13. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung von LebensWert Thailand GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a1) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
a2) soweit LebensWert Thailand GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die LebensWert Thailand GmbH bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
c) LebensWert Thailand GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Stop-Over-Leistungen und andere Leistungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen (Drittleistungen) so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von LebensWert Thailand GmbH sind.
LebensWert Thailand GmbH führt die Beförderung seiner Kunden in Kooperation mit der Deutschen Bahn und der kundenindividuell gewählten Airline durch. Diese Beförderungs-leistungen werden von unseren Kooperationspartnern erbracht, die entsprechend für Mängel ihrer Leistungen wie z.B. Verspätungen haften. Ansprüche aus Mängeln sind somit direkt mit der Deutschen Bahn bzw. der Fluggesellschaft zu regeln. LebensWert Thailand GmbH tritt entsprechend unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen lediglich als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung für deren Leistungen.
LebensWert Thailand GmbH haftet ebenso wenig für Arztfehler. Kontakte zu Krankenhäusern für ärztliche Behandlungen jedweder Art werden von LebensWert Thailand GmbH nur vermittelt. Art und Umfang der Behandlungen werden direkt zwischen dem behandelnden Institut und dem Kunden vereinbart.
d) Bootstouren sind in hohem Maß von Wetterbedingungen abhängig, woraus sich folgende Sonderbedingungen ergeben:
d1) Bootstouren können abhängig vom Wetter und Wellengang vom Veranstalter gegen eine gleichwertige Alternativtour gewandelt oder ausbezahlt werden
d2) Entschädigungen auf Grund „Entgangener Urlaubsfreuden“ werden ausgeschlossen.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie über den Wechsel möglichst rasch unterrichtet werden. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist auf folgender Internetseite abrufbar: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban.
LebensWert Thailand GmbH verwendet nur Luftfahrtunternehmen, die nicht auf dieser Liste stehen.
15. Obliegenheiten des Kunden
a) Mängelanzeige
a1) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem örtlichen Ansprechpartner sowie LebensWert Thailand GmbH an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von LebensWert Thailand GmbH wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
b) Soweit LebensWert Thailand GmbH infolge einer schuldhaften Unterlassung durch den Reisenden der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) LebensWert Thailand GmbH kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand möglich und wird diese durch LebensWert Thailand GmbH innerhalb der Frist nicht erbracht, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen.
d) Will ein Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
e) Reiseunterlagen
Der Reisende hat LebensWert Thailand GmbH zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Voucher) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
f) Schadenminderungspflicht
f1) Der Reisende ist verpflichtet, die ihm von uns übergebenen Vertrags- und Reiseunterlagen des, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen. Sie sind verpflichtet, uns über Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits eines hieraus Ihnen entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.
f2) Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere hat er LebensWert Thailand GmbH auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
f3) Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich durch z.B. Bildaufnahmen zu dokumentieren und LebensWert Thailand GmbH zur Kenntnis zu bringen. LebensWert Thailand GmbH wird, so weit möglich, für Abhilfe.
f4) Gesundheitsschäden sind durch ein ärztliches Attest vor Ort bestätigen zu lassen.
f5) Bei Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck LebensWert Thailand GmbH anzuzeigen.
Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
g) Rail & Fly
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Passagier eigenständig dafür verantwortlich sind, eine Bahnverbindung zu wählen, die Sie rechtzeitig und zuverlässig zum Flughafen bringt.
h) Als besonderen Service für unsere Gäste bieten wir in Thailand die Überlassung eines Handys inkl. mit 300 Baht aufgeladener Prepaid-Karte für den Zeitraum Ihrer Reise an. Da ivor Inkrafttreten dieser Bedingung sehr viele Handys bei der Rücksendung verloren gegangen sind, sehen wir uns leider gezwungen, verloren gegangene Handys mit einem Pauschalbetrag in Rechnung zu stellen. Wir empfehlen deshalb, die Rücksendung des Handys per Einschreibe-Päckchen zu veranlassen. Wenn Sie die damit verbundenen Kosten nicht tragen möchten, geben Sie uns bitte Bescheid, dass Sie den Handy-Service nicht in Anspruch nehmen möchten.
16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Geltendmachung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber LebensWert Thailand GmbH unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 11.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und LebensWert Thailand GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder LebensWert Thailand GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen vom Reisenden innerhalb eines Monats nach dem Ende der von uns gebuchten Reiseleistungen schriftlich per Mail oder Post uns gegenüber geltend gemacht werden.
17. Verjährungsverkürzung
a) Die Ansprüche des Kunden gegen LebensWert Thailand GmbH aus dem Vermittlungsvertrag verjähren abweichend von den gesetzlichen Regelungen innerhalb eines Jahres, es sei denn, es handelt sich um Schäden die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solchen, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LebensWert Thailand GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von LebensWert Thailand GmbH beruhen.
b) Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
18. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
a) Bezüglich der Einreisebestimmungen wird grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind. Andere Staatsangehörigkeiten sind LebensWert Thailand GmbH ausdrücklich mitzuteilen.
Weiterhin wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
b) Für die Einhaltung der für die Reise geltenden Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften in den jeweiligen Transit- und Zielgebietsländer ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
Die LebensWert Thailand GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die LebensWert Thailand GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die LebensWert Thailand GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
c) Dem Reisenden wird dringend geraten, sich rechtzeitig über mögliche Infektionsrisiken und Impfschutz sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, sowie auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.
d) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
19. Versicherungen
a) LebensWert Thailand GmbH empfiehlt, auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten und ein Reiseschutzpaket, einer Reiseabbruch oder eine Reiserücktritts-Versicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung (inkl. Rückbeförderung) bei Unfall, Krankheit oder Tod abzuschließen.
b) Wir empfehlen weiterhin den Abschluss von Versicherungen, die auch im Fall einer Corona-Viruserkrankung leisten.
20. Rechtswahl
a) Der Kunde kann LebensWert Thailand GmbH nur an dessen Sitz verklagen. Soweit bei Klagen des Kunden gegen LebensWert Thailand GmbH im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
b) Für Klagen von LebensWert Thailand GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von LebensWert Thailand GmbH vereinbart.
c) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht:
c1) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und LebensWert Thailand GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
c2) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
21. Datenschutz
Daten zur Person, die LebensWert Thailand GmbH zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Allerdings – als Folge der internationalen Gesetzgebung - sind Fluggesellschaften verpflichtet, örtlichen Autoritäten Zugang zu den Passagierdaten zu gewähren.
22. Regelungen zu Pandemie-Situationen wie Corona
Die Corona-Pandemie hat die Risiken einer Reisedurchführung für alle Seiten anschaulich gemacht. LebensWert Thailand GmbH hat alle Ansprüche seitens der Reisenden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zuverlässig und fristgerecht erfüllt.
Die Covid-19 Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bedeutet ausdrücklich kein Reiseverbot, weist aber auf Risiken der Reisedurchführung hin. Mögliche Risiken betreffen die
- die Situation im Reiseland und zielen auf mögliche Beeinträchtigungen bzgl. der Durchführung von Reiseleistungen, der Rückreise insbes. bei Flugreisen oder der möglichen Erkrankung am Virus
- Maßnahmen bei Rückkehr nach Deutschland wie beispielsweise Quarantäne.
LebensWert Thailand GmbH versucht, alle Reiserisiken bestmöglich auszuschließen oder zumindest zu minimieren. Das gilt auch für Reiseangebote und deren Durchführung. Dennoch bleibt ein Restrisiko bestehen. Auf Grund dieser Situation macht LebensWert Thailand GmbH folgende Regelungen geltend:
a) Wird eine Reise durch den Reisenden trotz bestehender Reisewarnung für das entsprechende Land gebucht, geht der Reisende bewusst das damit verbundene Risiko ein und entlässt LebensWert Thailand GmbH aus der Haftung. Leistungen, die vor Ort nicht erbracht werden können, erstattet LebensWert Thailand GmbH vollständig in dem Rahmen, in dem die Leistungspartner, insbesondere Fluggesellschaften und Hotels ihrerseits die Leistungen erstatten.
b) Wird eine Reisewarnung erst nach Reisebuchung ausgesprochen und die An- und Abreise sowie die Leistungen vor Ort können wie geplant durchgeführt werden, erfolgt die Reisestornierung entsprechend den geltenden, aufgeführten Stornierungsregeln.
c) Wird eine Reisewarnung erst nach Reisebuchung ausgesprochen und die Reisebedingungen vor Ort lassen die geplante Reisedurchführung nicht mehr zu, erstattet LebensWert Thailand GmbH den Reisepreis abzgl. einer Bearbeitungsgebühr zurück. Die Gebühr ist im Reisepreis enthalten und wird im Angebot separat ausgewiesen.
d) Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, sich eigenständig und bestmöglich über die Corona-Bedingungen zu informieren. Auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes und in der Risikoliste des Robert Koch Institutes werden die Informationen zu den einzelnen Ländern regelmäßig aktualisiert.
e) Rechtlich gilt grundsätzlich, dass eine Pauschalreise dann kostenlos storniert werden kann, wenn am Urlaubsort außergewöhnliche Umstände herrschen. Als starkes Indiz dafür gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Die Corona-Pandemie stellt mittlerweile jedoch ein „Grundrisiko“ dar, so dass eine Lageverschlechterung nicht mehr als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden kann.
23. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (Salvatorische Klausel)
Sollten Bestimmungen des Reisevertrages und dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatz-bestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
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Name und Anschrift
LebensWert Thailand GmbH
Herlingsburg 27
22529 Hamburg
Geschäftsführer
Martin Fichter
Kontaktdaten
Tel.: +49 (0)40 405 962
Fax: +49 (0)40 180 379 44
Mail: info@mondiTravel.com
Registereintragungen
Amtsgericht Hamburg HRB 119509
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE 278804418
Hamburg, den 31.05.2021